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Hackfleisch mit Eis-Soße

Unser Bild vom Kind

"Kinder haben Rechte - universell verankert in der UN-Kinderrechtskonvention. Sie haben insbesondere ein Recht auf die bestmögliche Bildung von Anfang an; ihre Persönlichkeit, Begabung und geistig-körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen, ist oberstes Ziel ihrer Bildung. Sie haben ein Recht auf umfassende Mitsprache und Mitgestaltung bei Ihrer Bildung und allen weiteren, sie (mit) betreffenden Entscheidungen." (Der Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung, 2013, S. 11)

Diese als Rechte des Kindes in den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan aufgenommene Erklärung basiert auf verschiedenen Grundannahmen, die für die gesunde Entwicklung eines Kindes wichtig und unabdingbar sind.

Das Kind als kompetenter Säugling

Ein Kind bestimmt seine Entwicklung von Anfang an mit. Es ist ab dem ersten Tag seines Lebens neugierig. Schon vom ersten Augenblick an nimmt es Kontakt zu seiner unmittelbaren Umwelt auf und hält diesen selbstständig. Der so hilflos wirkende Säugling tritt von Anfang an als aktives Wesen in unsere Welt. Er äußert seine unmittelbaren Bedürfnisse aktiv und gibt uns sofort eine direkte Rückmeldung. Diese gerichtete Kommunikation ... weiter lesen